Im Gegensatz zum Samstag
ist das e-card-System diesmal in den "Offline-Betrieb" gegangen.
Patientendaten werden dabei am Rechner des Arztes zwischengespeichert,
bis sie an das Rechenzentrum übermittelt werden können.
Experte: Schnellere Gerichtsverfahren mit elektronischer Akte
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Bislang sind wir noch auf
dem Stand der Bürotechnik von 1890", sagt Wolfram Viefhues, Richter am
Amtsgericht Oberhausen, am Rande des EDV-Gerichtstags, der derzeit in
Saarbrücken stattfindet.
Klicktel muss Bußgeld wegen Datenschutzverstoß zahlen
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Heise schreibt in seinen News vom 17.2.2005:
Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol
hat ein Bußgeld von 20.000 Euro wegen der von Klicktel entwickelten CD
namens Klicksearch verhängt. Die CD, über die sich zahlreiche Bürger
beschwert hatten, enthielt Daten über Kaufkraft und Risikoklassen
privater Haushalte in Deutschland. Bei der Prüfung des Produkts durch
die Datenschutzbeauftragte stellte sich heraus, dass bei der
Kaufkraftbewertung ein Rückschluss auf einzelne Haushalte und Personen
in einigen Konstellationen möglich sei.
Klicktel hatte Daten aus dem Versandhandel und Bonitätsdaten einer
Auskunftei verwendet, die auf Straßenabschnittsebene zusammengefasst
wurden und Durchschnittswerte darstellen. "Die Personenbeziehbarkeit ist
jedenfalls immer dann gegeben, wenn es sich um ein Einfamilienhaus
handelt, da die Information zur Kaufkraftbewertung dann auf einen
einzelnen Haushalt und sogar auf Einzelpersonen heruntergebrochen werden
kann", schreibt die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Jahresbericht.
Bei "Neugierauskünften" über Nachbarn oder Freunde werde eine
Personenbeziehbarkeit möglich, was in der Werbung zu dem Produkt
besonders hervorgehoben worden sei.
Sokol forderte Klicktel auf, dafür Sorge zu tragen, dass die CD mit dem
Programm aufgrund der damit verbundenen unbefugten Übermittlung
personenbezogener Daten nicht weiter in Umlauf gebracht wird. Daraufhin
erklärte sich das Unternehmen bereit, die CD aus dem Vertrieb zu nehmen.
Gegen das Bußgeld legte die Firma nach Angaben der
Datenschutzbeauftragten keinen Rechtsbehelf ein.
Nachdem ich heute nochmals bei der ELSTER-Hotline angerufen habe, und
mich nach dem aktuellen Stand der digitalen Signatur zu Elster
erkundigen wollte, bekam ich folgende Antwort, „die elektronische
Signatur wird erst am
1. Januar 2006 realisiert. Wenn Missbrauch betrieben wird, könnte man ja
eine Strafanzeige stellen, denn ELSTER merkt sich auch die IP-Adresse
des Internetrechners.“ Vergessen sollte man jedoch nicht, dass Sie heute
ganz anonym über das Ausland oder ein Internet-Cafe falsche
Umsatzsteuervoranmeldungen online abgeben können. Unter der Hand wurde
mir dann von der Hotline noch empfohlen, dass man doch die
Einzugsermächtigung kündigen sollte.
Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre
Umsatzsteuervoranmeldung ab dem 17. Januar 2005 (ab da gibt es die
Software) abgeben.
Kündigen Sie die Einzugsermächtigung des Finanzamtes
Auch wenn Sie die Umsatzsteuervoranmeldung über das Datev-Rechenzentrum
versenden, sind Sie von diesem Problem auch betroffen. Das Problem ist
kein Datev Problem, sondern die Software der Finanzbehörde ist
unzureichend.
Bewahren Sie Ihre Steuernummer sorgfältig auf, und geben Sie diese
Nummer nicht an Dritte weiter. Ihre Steuernummer hat auch nichts auf
Ihren Rechnungen verloren.
Sicherheitsloch in der elektronischen Steuererklärung ELSTER ...
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20.12.2004
Ab Anfang 2005 müssen Unternehmen Ihre elektronische Steuererklärung
Online an das Finanzamt übermitteln. Hierfür wurde das Verfahren ELSTER
entwickelt. ELSTER übermittelt zwar verschlüsselt Daten über das
Internet, jedoch sind diese Daten nicht digital signiert. Damit kann
jeder falsche Daten bezogen auf irgendein Unternehmen mit der Kenntnis
der Steuernummer übermitteln.
69 % der deutschen IT-Entscheider haben keinen ...
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06.12.2004
69 Prozent der deutschen IT-Entscheider haben keinen integrierten
Plan für Disaster Recovery und Business Continuity einsatzbereit
in der Schublade, obwohl eine Betriebsunterbrechung für 95 Prozent
ernsthafte wirtschaftliche Folgen hätte.
Laden Sie das Resumée von Veritas dieser unabhängigen Studie
entgeltfrei herunter.
CERT und BSI waren vor dem Einsatz des Internet Explorers
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16.07.2004
Das US-Amerikanische Computer Emergency Response Team (CERT) hat vor dem
EInsatz des Internet Explorers gewarnt.
Die Warnung wurde aufgrund der schweren Sicherheitsprobleme
ausgesprochen.
BDSG Basics hilft Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze.
Die Software unterstützt Datenschutzbeauftragte und alle, die es werden
möchten (oder müssen).
Unser Datenschutz-Werkzeug führt Sie professionell durch alle relevanten
Fragestellungen. Und die umfangreiche Programm-Hilfe liefert Ihnen das
Hintergrundwissen.
Regulierer sieht Notrufnummer zur Kartensperrung vor
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13.07.2004
Zur Sperrung gestohlener EC- und Kreditkarten müssen Verbraucher in
Zukunft nur noch eine einzige bundesweite Telefonnummer anwählen. Unter
der Nummer "116 116" würden in Kürze alle Arten von Karten in ganz
Europa gesperrt, sagte ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) gegenüber dpa und bestätigte damit
einen Bericht des Focus. Ein Vergabeverfahren werde in absehbarer Zeit
gestartet. Wann die Nummer ans Netz gehe, sei noch unklar. Deutschland
wäre das erste europäische Land mit einer solchen zentralen Sperrnummer.
BERLIN. Die Bürger werden künftig Zugang zu Informationen der
Bundesbehörden bekommen. Am Freitag einigte sich die rot-grüne Koalition
nach jahrelangem Streit auf ein Informationsfreiheitsgesetz. "Nach der
Sommerpause bringen wir den Gesetzentwurf in den Bundestag ein", sagte
die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestags-Fraktion, Silke
Stokar, der Berliner Zeitung. Noch in diesem Jahr könne das Projekt
abgeschlossen werden. "Wir wollen die Bürgerrechte ausbauen. Dann müssen
auch die Entscheidungen der Ministerien nachvollziehbar werden", betonte
die Politikerin. Künftig sollen Bürger bei den Bundesbehörden Anträge
auf Akteneinsicht stellen können. Sie können dann Verträge einsehen, die
Ministerien mit Unternehmen abgeschlossen haben, Gutachten oder
Ausschreibungsunterlagen. Ausgenommen sind die Landesverteidigung, der
Kernbereich der Geheimdienste sowie die Finanzverwaltung. Zudem sollen
vertraulich gegebene Informationen geschützt werden.
Bundesgerichtshof hat am 11.3.2004 über die unverlangte Zusendung von
Werbe-
eMails entschieden
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28.06.2004
Bundesgerichtshof hat am 11.3.2004 über die unverlangte Zusendung von
Werbe-eMails entschieden und im neuen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
(ca. im Okt. 2004 rechtskräftig) wird eMail-Werbung weiter eingeschränkt
1. Die Zusendung einer nicht verlangten eMail für Zwecke der Werbung
verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerbsrecht.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Empfänger mit der Zusendung
einverstanden war oder im konkreten Fall ein sachliches Interesse am
Erhalt der eMail angenommen werden kann. (Nichtamtliche Leitsätze)
Zunehmend schützen sich Provider und Unternehmen gegen lästige Würmer,
Werbe-E-Mails und elektronische Schädlinge aller Art mit so genannten
SPAM- und Viren-Filtern. Dass dies allerdings rechtlich nicht
unproblematisch und sogar strafrechtlich relevant sein kann, zeigen
Joerg Heidrich und Sven Tschoepe in ihrem Beitrag in der Zeitschrift
Multimedia und Recht (MMR 2/04, Seite 76). Ihr Ergebnis: „Die
Verantwortlichen bei Providern und Unternehmen, in denen eine private
Nutzung von E-Mails durch Mitarbeiter erlaubt ist, riskieren, sich bei
der Löschung unerwünschter E-Mails ohne Einverständnis der Adressaten
nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 sowie nach § 303a Strafgesetzbuch strafbar zu
machen. Selbst bei Unternehmen mit einem Verbot der privaten
Mail-Kommuniukation besteht eine Strafbarkeit nach § 303a
Strafgesetzbuch."
Die Standardversion (NOD32 Antivirus System V.2 für Windows ) können Sie
von den nachstehenden Links herunterladen. Nach dem Klick auf den
Download-Link werden Sie aufgefordert, die folgenden Zugangsdaten für
das Herunterladen einzugeben:
Alles auf eine Karte - Die JobCard in schwerem Fahrwasser
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22.06.2004
Rund 40 Millionen Arbeitnehmer sollen spätestens 2007 die JobCard
erhalten - und Unternehmen dadurch jährlich 500 Millionen Euro an
Verwaltungskosten einsparen. Doch Datenschützer warnen vor dem
„gläsernen Arbeitnehmer“, denn für das JobCard-Verfahren sollen die
monatlichen Gehälter und Einkommen in einem bundesweiten
Beschäftigtenverzeichnis gespeichert werden.