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Aktuelle News

 News Deutscher Steuerberaterverband weist seine Mitglieder auf die Dringlichkeit der

     BDSG hin.  

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29.06.2004

Am 29.6.2004 hat der DEUTSCHEN STEUERBERATERVERBANDES E.V.
seine Mitglieder auf dei Notwendigkeit des BDSG hingewiesen.

Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbaende informieren

Grundsaetzlich ist jeder Steuerberater zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, er beschaeftigt nicht mehr als vier Angestellte.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 14. Januar 2003 (BGBl. I, 2003, 66 ff.) verschaerft worden. § 4 f BDSG n.F. verlangt von oeffentlichen (behoerdlichen) und nicht-oeffentlichen (betrieblichen) Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, dass diese einen Beauftragten fuer den Datenschutz schriftlich bestellen. Dies gilt nicht fuer nicht-oeffentliche Stellen, die hoechstens vier Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschaeftigen.

 

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