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 News Rechtsprobleme bei E-Mail-Filterung

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28.06.2004

Zunehmend schützen sich Pro­vider und Unternehmen gegen lästige Würmer, Werbe-E-Mails und elek­tronische Schädlinge aller Art mit so genannten SPAM- und Viren-Filtern. Dass dies allerdings rechtlich nicht unproblematisch und sogar strafrechtlich relevant sein kann, zeigen Joerg Heidrich und Sven Tschoepe in ihrem Bei­trag in der Zeitschrift Multime­dia und Recht (MMR 2/04, Sei­te 76). Ihr Ergebnis: „Die Verant­wortlichen bei Providern und Unternehmen, in denen eine pri­vate Nutzung von E-Mails durch Mitarbeiter erlaubt ist, riskieren, sich bei der Löschung uner­wünschter E-Mails ohne Einver­ständnis der Adressaten nach § 206 Abs. 2 Nr. 2 sowie nach § 303a Strafgesetzbuch strafbar zu machen. Selbst bei Unternehmen mit einem Verbot der privaten Mail-Kommuniukation besteht eine Strafbarkeit nach § 303a Strafgesetzbuch."

Links
www.mmr.de

 

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